Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für Leihlastenräder in Dinslaken und Voerde

ein ehrenamtliches Projekt in Trägerschaft des ADFC Dinslaken-Voerde e.V.

Allgemeines

Leihlastenräder in Dinslaken und Voerde ist ein kostenloses Angebot, das keine kommerziellen Zwecke verfolgt. Wir wollen umweltfreundlichen Transport in der Stadt ermöglichen und stellen deshalb jeder Person unsere Lastenräder zur Verfügung. Wir bitten Dich, so sorgsam wie möglich mit dem geliehenen Rad umzugehen, damit es so lange und so vielen Menschen wie möglich zur Verfügung steht. Die folgenden Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen unterstützen.

Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihvereinbarung eines Lastenfahrrads (im Weiteren “Fahrrad“ oder ”Rad“) zwischen Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club Dinslaken-Voerde e.V., VR 5699 beim Amtsgericht Dinslaken (im Weiteren “Verleiher”) an registrierte Nutzer*innen (im Weiteren “Nutzer”). Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt.
Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich. Mit der Inanspruchnahme der Leihe des auf der Homepage von “Leihlastenräder in Dinslaken und Voerde”, https://adfc-dinslaken-voerde.de/lastenrad, genannten Fahrrades erklärt sich der Nutzer für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Bedingungen einverstanden. Zu keiner Zeit erwirbt der Nutzer Eigentumsrechte an dem Fahrrad. Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß anzugeben. Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Leihvorganges verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Der Verleiher behält sich das Recht vor, die Ausleihe in zu begründenden Fällen zu verweigern.

Benutzungsregeln
Jeder Nutzer ist für die Dauer der Ausleihe des Rades für dieses verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrrad während der Ausleihe durch Dritte genutzt wird. Der Verleiher übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrrades. Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrrades ist vor Fahrtbeginn durch den Nutzer zu prüfen. Dies beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die Überprüfung des Lichtes. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies dem Verleiher unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden. Das Fahrrad wird vom Verleiher kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung durch den Nutzer ist nicht gestattet. Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und siehe Gebrauchsanleitung) und insbesondere die geltenden Verkehrsregeln zu beachten. Es ist ihm untersagt  Umbauten am Fahrrad vorzunehmen. Das Fahrrad ist mit dem ausgehändigten Schloss immer an einem festen Gegenstand (Laterne, Schildermast, Fahrradständer etc.) anzuschließen, sodass es nicht ohne Gewaltanwendung entfernt werden kann. Das gilt auch auch bei kurzer Abwesenheit. Sollte es dennoch gestohlen werden, wird der Nutzer den Diebstahl sofort bei der Polizei anzeigen und den Verleiher kontaktieren. Der Nutzer haftet anderenfalls für den Verlust.

Haftung
Die Haftung des Verleihers für die Nutzung des Fahrrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verleihers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verleihers beruhen.

Der Verleiher haftet nicht für nicht rechtzeitige Bereitstellung des Rades oder deren Folgen.

Der Nutzer haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Fahrrad, sofern diese auf nicht vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet der Nutzer auch für Verlust und Untergang des Fahrrades oder einzelner Teile davon.